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Das Gutachten beziffert wie hoch der Schaden ist und beurteilt, ob eine Reparatur wirtschaftlich möglich ist. Sie haben dann die Möglichkeit fiktiv abzurechnen oder das Fahrzeug fachgerecht bei Ihrer Werkstatt reparieren zu lassen. Handelt es sich um ein Gutachten in einem Haftpflichtfall indem Sie Geschädigte/r sind, werden die Kosten des Gutachtens grundsätzlich von der gegnerischen Versicherung übernommen. Voraussetzung für die Übernahme der Gutachterkosten durch die gegnerische Versicherung ist, dass Sie als Geschädigte/r keinerlei Teilschuld oder Mithaftung an dem Schadenereignis tragen. Dann ist die Erstellung des Gutachtens für Sie in diesem Fall zunächst kostenfrei und eine Vorstreckung der Kosten nicht nötig.

Folgende Dienstleistungen bieten wir Ihnen an:

• Schadengutachten für Kraftfahrzeuge

•Anhänger •Motorräder •Nfz •Leasing •Oldtimer •Kfz

• Wertgutachten für Kraftfahrzeuge

Anhänger •Exoten •Motorräder •Leasing •Lkw •Wohnmobile •Oldtimer •Pkw •Transporter

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