AGB

§ 1 Geltung der Bedingungen
Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer für den Auftraggeber erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
§ 2 Auftragserteilung
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich. Der Auftraggeber
hat dem Auftragnehmer alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte
unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße
Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind vom Auftraggeber zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den Auftraggeber oder wegen verspätet oder
nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
§ 3 Vollmacht
Der Auftraggeber legitimiert den Auftragnehmer zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden
Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, ist das Sachverständigenhonorar zum Zeitpunkt der Gutachten- und Rechnungserstellung unmittelbar fällig. In der Regel erfolgt der Gutachtenversand per Nachnahme. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.
§ 5 Sachverständigenhonorar
Bei Schadengutachten richtet sich das Honorar nach der Schadenhöhe. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die kalkulierten Reparaturkosten einschließlich MwSt. zuzüglich ggf. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden
ist der Wiederbeschaffungswert einschließlich MwSt. vor dem Schaden die Berechnungsgrundlage. Die Honorarliste liegt
zur Einsichtnahme aus. Sie wird ggfs. als Anhang dieser AGB beigefügt.
• Bei Bewertungen richtet sich das Honorar nach der auch ausliegenden internen „Honorartabelle für Bewertungen.“
• Bei Oldtimerbewertungen richtet sich das Honorar nach der ebenfalls ausliegenden Liste.
• Bei Beratungen oder Gutachten nach Zeitaufwand wird ein Stundensatz von derzeit € 110,00 zuzüglich MwSt. berechnet.
• Die Nebenkosten sind der ausliegenden Tabelle zu entnehmen.
• In Ausnahmefällen kann auch eine Festpreisvereinbarung getroffen werden.
• Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit 25%
des sich aus der Honorartabelle ergebenden Grundhonorars zzgl. Nebenkosten abgerechnet.
• Die gefertigten Fotografien werden mit € 2,00 pro Stück berechnet; liegen dem Gutachten mehrere Fotosätze bei,
werden die Folgeabzüge mit € 0,50 berechnet.
• Bei Gerichtsgutachten wird ordnungsgemäß nach dem JVEG abgerechnet

§ 6 Differenzvergütungsklausel
Erfolgt nach der Tätigkeit als Privatsachverständiger eine weitere, gerichtliche zu Beweissicherungszwecken – entweder
als Zeuge, sachverständiger Zeuge oder auch gerichtlicher Sachverständiger – so wird die Differenz fällig zwischen der
gerichtlichen Entschädigung und dem Honorar gemäß § 5, 5.4 dieser AGB.
§ 7 Gutachtenerstellung
Der Auftraggeber erhält, sofern nichts anderes vereinbart, das Gutachten in 3-facher Ausfertigung, bestehend aus einem
Original mit Original-Lichtbildsatz und zwei Duplikaten mit einem Lichtbildsatz. Ein weiteres Duplikat und der Lichtbildnegativsatz bzw. die Bilddateien verbleiben beim Auftragnehmer. Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten
für Haftpflicht- und Kaskoschäden entsprechen den Richtlinien des Institutes für Sachverständigenwesen e.V. Köln für
Kfz-Gutachten.
§ 8 Gutachtenversand
Der Versand des Gutachtens an den Auftraggeber oder auf Wunsch des Auftraggebers an Dritte erfolgt auf Risiko des
Auftraggebers.
§ 9 Haftung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Bezüglich der
Haftung des Auftragnehmer gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 10 Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gilt
das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 11 Gerichtsstand/Schlussbestimmung
Gerichtsstand ist der Sitz des KFZ-Sachverständigenbüros ANAZ in Germersheim Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon
die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Zusatz bei KFZ-Bewertungen:
Bei Bewertungen von Kraftfahrzeugen und KFZ-Anhängern ist der Auftraggeber verpflichtet, das KFZ-Sachverständigenbüro ANAZ bzw. seinen Mitarbeitern vor Erstellung des Gutachtens, die die Verkehrssicherheit betreffenden Mängel,
ihm bekannte versteckte Mängel, sowie vorausgegangene Unfälle an dem zu prüfenden Fahrzeug oder KFZ-Anhänger
mitzuteilen. Die zum Fahrzeug bzw. KFZ-Anhänger gehörenden Papiere (Zulassung Teil 1, Zulassung Teil 2, Betriebserlaubnis, Prüfbuchs, Anmeldebescheinigung der Verwaltungsbehörde) sind – soweit vorhanden – vorzulegen; ebenso Originalrechnungen über Instandsetzungen, insbesondere Aufwendungen auszuweisen. Etwaige Einsprüche gegen die Höhe
der Bewertung sind unter Beifügung des Gutachtens schriftlich innerhalb einer Woche an das KFZ-Sachverständigenbüro ANAZ zu richten. Der Versand der Bewertungen erfolgt im Regelfall per Nachnahme, Ausnahmen bedürfen der Absprache mit dem Auftragnehmer
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