Kfz-Haftpflichtschaden

Nach einem Unfall müssen Sie, um den Schaden geltend zu machen, den Schadenwert beziffern.

Dazu haben Sie das Recht auf die freie Wahl eines Sachverständigen. Das gilt auch dann, wenn die Versicherung ohne Ihre Zustimmung einen Sachverständigen bestellt.

Als versicherungsunabhängiges Sachverständigenbüro – auf die Erstellung neutraler und unabhängiger Schadengutachten spezialisiert.

Diesem Gutachten liegen alle erforderlichen Schadensdaten Ihres Fahrzeugs zu Grunde. Es beinhaltet die eventuelle Wertminderung, den Restwert des Fahrzeugs, die Nutzungsausfallentschädigung sowie etwaige Ersatzansprüche bezüglich eines Mietwagens.

Die Kosten des Gutachtens werden im Haftpflichtschadenfall durch die Versicherung des Verursachers übernommen (BGB §249).

Sollten Ihnen die Versicherungsdaten des Unfallverursachers noch nicht vorliegen, ermitteln wir diese gerne für Sie.